Dienstag  15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag  15.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Sonntag  09.15 Uhr bis 11.15 Uhr


1. Benutzungsberechtigung

Die Pfarrbücherei Viehhausen ist eine öffentliche Bücherei, die jedermann zur Verfügung steht. Die Bücherei kann vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis/Reisepass des Benutzers nehmen. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.


2. Büchereiausweis

Jeder Benutzer erhält einen Büchereiausweis, der bei jeder Ausleihe vorzulegen ist. Dieser Ausweis ist nicht übertragbar, jede Namensänderung oder Wohnortwechsel ist anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden; für jeden Schaden der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer. Bei Abmeldung ist der Ausweis abzugeben.


3. Ausleihe

Die Leihfrist beträgt keine 3 Wochen mehr, sondern für CD und DVD 2 Wochen, für Bücher usw. 4 Wochen.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellungen für die ausgeliehenen Medien vorliegen. Die Bücherei ist bemächtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken.


4. Verwaltungs-/Mahngebühren

Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos. Es wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt:

für Erwachsene (ab 14 Jahren): 8 Euro
für Kinder 4 Euro
für Familien 10 Euro
für Senioren 4 Euro

Beim Verlust des Ausweises, wird 1 € fällig.
Mahngebühren betragen 20 Cent pro Medium.


5. Haftung und Behandlung der Medien

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Büchereileitung zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.


6. Benutzungsordnung/Benutzungssperre

Mit der Unterschrift auf dem Ausweis anerkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmung der Benutzungsordnung in vollem Umfang. Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Büchereiverwaltung.


7. Verhalten in den Büchereiräumen

In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.


8. Öffnungszeiten

Sonntag von 10.15 - 11.30 Uhr
Dienstag von 15.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag von 15.30 - 17.30 Uhr

Tel.-Nr. während der Öffnungszeiten: 09404/6410396


9. Genehmigung und Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung wurde mit Beschluss des Pfarramtes und der Verantwortlichen der Bücherei erlassen und tritt ab sofort in Kraft.

Viehhausen, den 11.05.1997

Pfarradministrator: Dr. Charles Wola Bangala
Büchereileitung: Georgine Wandinger